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Türen in Bürogebäuden übernehmen je nach Einsatzort und Nutzung vielfältige Funktionen: Schallschutz, Fluchttür, Zutrittskontrolle, Automation, Komfort. Strähle bietet für jedes System Türen, die die unterschiedlichen Anforderungen erfüllen und sich nahtlos in die Optik einfügen.
Alle Türen von Strähle entsprechen den Schallschutzanforderungen in Bürogebäuden. Je nach Aufbau und Konstruktion erreichen die Türen unterschiedliche Schallschutzwerte.
Volltüren bis Rwp 47 dB (SSK IV), Alurahmentüren bis Rwp 44 dB (SSK III), Structural-Glazing-Tür bis Rwp 45 dB (SSK III) und Brandschutztür bis Rwp 47 dB (SSK IV)
Fluchttüren gewährleisten das sichere Verlassen des Gebäudes im Gefahrenfall. Strähle Türen können als Fluchttüren mit Panikbeschlägen nach EN 179 bzw. EN 1125 sowie mit einer Verriegelung nach EltrVTR (Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen) ausgestattet werden.
Panikverschlüsse nach EN 179: Beschlagelemente sind Drücker oder Stoßplatten. Um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden zeigt das freie Ende des Drückers zur Oberfläche des Türflügels. Die Beschlaggarnituren können je nach Funktion als Drücker- oder Wechselgarnitur ausgeführt werden. Sie müssen dabei mit den verwendeten Panikschlössern konform sein.
Panikbeschläge nach EN 1125: In Fluchtrichtung (auswärts) werden Stangengriffe mit Druckstangen oder sog. Push Bars eingesetzt, die auch bei großer Menschenansammlung das Öffnen der Türen bei Gefahr schnell und sicher ermöglichen.
Fluchttürverriegelung gem. EltVTR: Die Verriegelung eines Fluchtwegs, der nur im Gefahrenfall begangen werden soll, erfolgt mit einer Fluchttürverriegelung gemäß den Vorgaben der EltVTR. Die elektrische Verriegelung wird dabei immer zusätzlich zu den mechanischen Schlössern eingebaut – d.h. nicht der Schlossfalle gegenüberstehend. Die von Strähle umgesetzten Verriegelungen sehen daher den Einsatz eines Fluchttüröffners nach dem Ruhestromprinzip vor in Verbindung mit einem Fallenschloss bzw. einem zusätzlichen Verriegelungselement außerhalb der Falle. Die Fluchtwegsteuerung und die elektrische Verriegelung müssen dabei aufeinander abgestimmt und in Türnähe angebracht werden.
Panikbeschläge nach EN 1125: In Fluchtrichtung (auswärts) werden Stangengriffe mit Druckstangen oder sog. Push Bars eingesetzt, die auch bei großer Menschenansammlung das Öffnen der Türen bei Gefahr schnell und sicher ermöglichen.
Fluchttürverriegelung gem. EltVTR: Die Verriegelung eines Fluchtwegs, der nur im Gefahrenfall begangen werden soll, erfolgt mit einer Fluchttürverriegelung gemäß den Vorgaben der EltVTR. Die elektrische Verriegelung wird dabei immer zusätzlich zu den mechanischen Schlössern eingebaut – d.h. nicht der Schlossfalle gegenüberstehend. Die von Strähle umgesetzten Verriegelungen sehen daher den Einsatz eines Fluchttüröffners nach dem Ruhestromprinzip vor in Verbindung mit einem Fallenschloss bzw. einem zusätzlichen Verriegelungselement außerhalb der Falle. Die Fluchtwegsteuerung und die elektrische Verriegelung müssen dabei aufeinander abgestimmt und in Türnähe angebracht werden.